Pressemitteilung vom 30.04.2021

An diesem Sonntag, den 02. Mai, ist der 10. Internationale Regenbogenfamilientag. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Tausende Kinder wachsen derzeit in Deutschland mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Eltern auf. Ziel des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) ist eine Gesellschaft, in der Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Weder die Kinder noch die Eltern in Regenbogenfamilien sollten aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Dazu bedarf es der rechtlichen Gleichstellung und Weiterentwicklung des Abstammungs- und Familienrechts. Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung und Verbesserung. Fast vier Jahre nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und über zwei Jahre nach Einführung des Dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht.

Leider ist zu befürchten, dass es in dieser Legislatur durch die Bundesregierung keine Verbesserung für Regenbogenfamilien mehr geben wird. Der LSVD hat daher eine E-Mail-Aktion an die Abgeordneten von Union und SPD gestartet. Die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen könnten mit einem eigenen Gesetzentwurf die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen. Denn im Koalitionsvertrag finden sich Vereinbarungen, die zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien in dieser Legislatur hätten führen müssen.

In seiner Sitzung am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat auch über den Entschließungsantrag „Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken – Gleichstellung voranbringen“ der Bundesländer Berlin und Thüringen. Der LSVD hat alle Ministerpräsident*innen aufgefordert, den Antrag zu unterstützen. Mit der Zustimmung würde die Länderkammer deutlich machen, dass ihr alle Familien am Herzen liegen und Kinder nicht aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität der Eltern diskriminiert werden.

Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

In den vergangenen Jahren konnte zunehmende gesellschaftliche Anerkennung von Regenbogenfamilien erkämpft werden. Doch noch immer stoßen sie im Alltag auf Ignoranz oder Vorbehalte – bei einzelnen Behörden, im Schulbuch, wenn sie als Familienkonstellation ausgespart bleiben, oder wenn ihnen Familienvergünstigungen verweigert werden. Um die gleichberechtigte Teilhabe aller zu gewährleisten, stehen Behörden, Kindertagesstätten, Schulen und soziale Einrichtungen, kurzum alle Institutionen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben, in der Verantwortung, Regenbogenkompetenz zu erwerben.

Hintergrund

Veranstaltungen zum Internationalen Regenbogenfamilientag: Fotoaktion vom Regenbogenfamilienzentrum des LSVD Berlin-Brandenburg und Onlinetalkrunde „Was brauchen Regenbogenfamilien?“ mit dem neugegründeten LSVD-Beratungszentrum BerTa, dem Netzwerk LSBTTIQ, ILSE Rhein-Neckar und PLUS-Rhein-Neckar

Gleichgeschlechtliche Eltern: Studien über Kinder in Regenbogenfamilien. Internationale Studien belegen: Weder Kindeswohlgefährdung noch andere Nachteile für die Kinder

Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“