Gültigkeit der Geschäftsordnung:

Die Geschäftsordnung wurde am 14. Januar 2011 verabschiedet und ist gültig bis zur nächsten Änderung.
Die Geschäftsordnung ist gültig, wenn sie von allen Mitgliedern des Vorstands einvernehmlich angenommen wird. Sie kann erweitert und verändert werden, wenn alle eingetragenen Vorstandsmitglieder mit den Veränderungen einverstanden sind.

 

Sitzungen:

Der Vorstand tagt in der Regel alle vier Wochen. Die Tagesordnung wird auf der Sitzung abgestimmt und alle Entscheidungen werden per Beschlussprotokoll festgehalten.

Die Vorstandssitzungen sind für LSVD-Mitglieder öffentlich, sie haben im Rahmen der Tagesordnung Rede- und Antragsrecht. Weitere Gäste sind jederzeit möglich, wenn sie vorher angekündigt werden. Bei Tagesordnungspunkten, die besondere Vertraulichkeit erfordern, kann der Vorstand auch in Klausur tagen. Dafür genügt der Antrag eines Vorstandsmitglieds. Alle Protokolle sind den LSVD-Mitgliedern zugänglich.

 

Arbeitsaufgaben:

Der Vorstand vertritt die Interessen des LSVD-Hamburg und seiner Mitglieder. Er arbeitet parteipolitisch unabhängig und bemüht sich um die parteiübergreifende Vernetzung seiner Mitglieder untereinander und mit anderen Projekten, die zu den gleichen oder ähnlichen Zielen arbeiten. Darüber hinaus fühlt er sich inhaltlich dem Gesamtverband LSVD verpflichtet und unterstützt die bundesweite Politik des LSVD in Abstimmung mit den zuständigen Gremien und Mitarbeiter/-rinnen im Rahmen seiner regionalen Möglichkeiten.

 

Zusammensetzung und Arbeitsweise:

Der Vorstand besteht aus mindestens den gewählten Vertreter/-rinnen. Er kann aber auch bei Bedarf um kooptierte Mitglieder erweitert werden, wenn alle damit einverstanden sind. Der Vorstand kann seine Arbeitsaufgaben an einzelne Vorstandsmitglieder, aber auch an andere LSVD-Mitglieder delegieren. Die Arbeitsbereiche können nach Absprache im Vorstand auch rotieren und inhaltlich verändert werden.

Sind zwei Mitglieder für einen Arbeitsbereich zuständig, müssen sie sich untereinander abstimmen. Bei allen Entscheidungen mit Außenwirksamkeit gilt das 4-Augen-Prinzip, d.h. es müssen sich mindestens zwei Vorstandsmitglieder abstimmen.

 

Entscheidungen:

Der Vorstand trifft Entscheidungen in der Regel während seiner Sitzungen. Bei Abstimmungen genügt eine einfache Mehrheit. Es können aber auch zwischenzeitliche Entscheidungen per E-Mail oder Telefon getroffen werden, wenn sie dringlich sind (termingebundene Entscheidungen). Alle Entscheidungen des Vorstands sind für alle Vereinsmitglieder  zugänglich (Protokoll).

 

Politische Positionierung:

Für politische Entscheidungen, Stellungnahmen und Erklärungen, die Struktur und Außenwahrnehmung des LSVD betreffen, muss genügend Diskussionszeit zur Verfügung stehen. Abstimmungen sollten möglichst einvernehmlich getroffen werden. Wenn das nicht geht, ist ein Minderheitenvotum (Veto) möglich und wird im Protokoll festgehalten. Politische Entscheidungen sollten nur im Notfall (termingebundene Entscheidungen) per E-Mail und mit genügend zeitlichem Spielraum getroffen werden. Meldet sich ein Mitglied nicht per Mail zurück, wird es angerufen, damit es sich noch dazu äußern kann.

Finanzordnung:

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und unentgeltlich. Auslagen für den Verein werden erstattet. Reisekosten und größere Ausgaben – im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben und Grundlagen – bedürfen einer Genehmigung durch den Vorstand.

Mitgliederbeteiligung:

Der Vorstand informiert seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen über seine Arbeitsergebnisse und Entscheidungen sowie über wichtige Termine (per Post oder per E-Mail). Außerdem informiert er auf der Homepage des LSVD-Hamburg über wichtige politische Ereignisse und Entscheidungen.

Mindestens einmal pro Jahr lädt der Vorstand zu einer Mitgliederversammlung ein, auf der die Arbeit des Vereins vorgestellt und diskutiert wird.

 

Vertretungsberechtigung:

Je zwei Vorstandsmitglieder können den Verein rechtlich und politisch vertreten, wenn dazu ein eindeutiges Votum des Gesamtvorstands vorliegt. Dieses kann auch per E-Mail erfolgen.

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind bei Bank, Notar etc. im Rahmen ihrer delegierten Kompetenzen zeichnungsberechtigt. Die öffentliche und politische Vertretung des Vereins (Öffentlichkeitsarbeit, Pressemeldungen, Repräsentanzen) gilt im Rahmen der festgelegten Arbeitsteilung und Delegation.

Verabschiedet am 14. Januar 2011 und gültig bis zur nächsten Änderung.

Helga Braun, Barbara Mansberg, Wolfgang Preussner