Am 28.02.2018 hat die Hamburger Bürgerschaft das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz in seiner Zielsetzung in §1 neu ergänzt: „Ziel des Gesetzes ist es, … , älteren Menschen jeder geschlechtlichen Identität und jeder sexuellen Orientierung gleiche Teilhabe und Anerkennung zukommen zu lassen und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“.
Der LSVD Hamburg begrüßt dieses wichtige Signal für gleiche Teilhabe und Anerkennung. Aber der Erfolg kam nicht von ungefähr. Durch den „Dachverband Lesben und Alter“ und die „Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren“ (BISS) wurde die LAG Lesben und Schwule Hamburg (LAG L+S) Ende 2017 darauf aufmerksam gemacht, dass in der geplanten Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes LSBTI nicht ausdrücklich vorkommen sollten. Selbst in der monatelangen Evaluierungsphase kam niemand auf die Idee, bei den Hamburger LSBTI-Institutionen und Verbänden nach Erfahrungen und Wünschen zum Seniorenmitwirkungsgesetz nachzufragen. Auch war der Anfang 2017 verabschiedete „Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ wohl noch nicht allen bekannt. Eile war somit geboten, da der Termin für die Verabschiedung schon feststand.
Die LAG L+S hat daraufhin eine entsprechende Ergänzung erarbeitet und einen Antrag zur Aufnahme in das Gesetz gestellt. Auf einem Treffen am 16.2.2018 mit dem Landesseniorenbeirat, dem LSVD Hamburg und weiteren Vertreter*innen der LSBTI-Community sowie der zuständigen Behörden wurde dieser Ergänzung einvernehmlich zugestimmt. Die seniorenpolitischen Sprecher*innen von SPD und den GRÜNEN haben den Vorschlag in einem Ergänzungsantrag aufgenommen und in die Bürgerschaft eingebracht. Die Hamburger Bürgerschaft folgte diesem Votum und hat mehrheitlich dieser Zielsetzung zugestimmt.
Noch keine Kommentare