LSVD Hamburg fordert Reform bis 2025

Hamburg. 16. Juni 2021. Heute werden in der Hamburger Bürgerschaft Zusatzanträge der Fraktionen SPD, DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Vielfalt im NDR-Rundfunkrat beraten. In der aktuellen Neufassung des Staatsvertrages zum Norddeutschen Rundfunk hatten die Landesregierungen der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates ausgeklammert und damit die Chance versäumt, das Gremium am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten. Das letzte Mal wurde der Staatsvertrag vor 16 Jahren angepasst. Dazu erklärt Wolfgang Preussner aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Hamburg:

Der LSVD Hamburg freut sich, dass die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen mit ihren Zusatzanträgen das Thema Vielfalt im Rundfunkrat des NDR auf die Agenda der Bürgerschaft gesetzt haben. Solange jedoch keiner der Anträge ein konkretes Jahr zur Reform der Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates nennt, bleiben diese Anträge bloße Lippenbekenntnisse.

Das Thema Vielfalt darf jetzt nicht wieder für 16 Jahre auf die lange Bank geschickt werden. Die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates muss noch in dieser Legislatur bis 2025 an unsere gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.

Die norddeutschen Bundesländer haben nicht nur Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) Sitz und Stimme im Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks verweigern, sondern auch weitere wichtige Gruppen ignoriert. So sieht die aktuelle Zusammensetzung auch keine Vertretungen Schwarzer Menschen oder von Sinti*zze und Roma*nja Selbstvertretungen vor. Schwarze Menschen sowie Sinti*zze und Roma*nja brauchen ebenfalls eine eigene Selbstvertretung. Das würde nicht nur eine differenzierte und rassismuskritische Berichterstattung befördern, sondern ebenfalls dafür sorgen, dass Redaktionen und Medienschaffende innerhalb des NDR Schwarze Menschen sowie Sinti*zze und Roma*nja stärker als bisher als Teil der gesellschaftlichen Normalität wahrnehmen und vor allem auch ihre Teilhabe stärken.

Es ist inakzeptabel und beschämend, dass keine der zuständigen Landesregierungen die Chance genutzt hat, im Rahmen der Neufassung des NDR-Staatsvertrages auch die Zusammensetzung des Rundfunkrates anzugehen. Vor sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln soll. Diese Entscheidung wurde von den verantwortlichen Landesregierungen ignoriert. Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Bürgerschaft sich für eine Reformierung der Zusammensetzung des Rundfunkrate ausspricht, und zwar noch in der laufenden Legislatur.

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