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In seinem Wahl-Blog nimmt der CDU-Kandidat Roland Heintze Stellung zu den Fragen von Wolfgang Preussner. Zum Blog
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15.02.2008
1. Hamburg hat Lebenspartner im Landesrecht weitgehend mit Ehegatten gleichgestellt. Dennoch fehlt nach wie vor die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Beamtenrecht.
Frage: Sind Sie bereit, verpartnerte Beamtinnen und Beamte auch beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenversorgung mit den verheirateten Beamtinnen und Beamten gleichzustellen? Welche konkreten Schritte werden Sie in dieser Richtung unternehmen?
Antwort der CDU: Die CDU- Fraktion hat sich hierfür bereits eingesetzt und wird auf die Einhaltung der von der Senatskanzlei gemachten Zusagen achten. Sowohl in den Beratungen des Rechtsausschusses wie auch den Debattenbeiträgen anlässlich der Verabschiedung des Anpassungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz hat die CDU Fraktion auch ihren Willen betont,die Gleichstellung für Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht festzuschreiben. Die Senatskanzlei hat versichert, dass im Rahmen der Neuordnung des Beamtenrechtes, welches mit den Ländern Schleswig Holstein, Mecklenburg Vorpommern und Niedersachsen gemeinsam erarbeitet wird auch die Gleichstellung von Beamten Eingang findet.
2. Die Gesundheits- und Sozialpolitik der Hansestadt nimmt bislang unzureichend auf die besondere Lebens- und Arbeitssituation von Lesben und Schwulen Bezug.
Frage: Welche Maßnahmen werden Sie zur Stärkung der schwul-lesbischen Selbsthilfestrukturen ergreifen? Sind Sie bereit, die Kürzungen bei Projekten im Bereich der HIV/AIDS Prävention zurückzunehmen? Welche Notwendigkeiten zu Unterstützung von schwul-lesbischen Projekten sehen Sie darüber hinaus?
Antwort der CDU: Kürzungen bei HIV/ Aids Projekten hat es in Hamburg nicht gegeben. Die Kürzungen trafen Beratungseinrichtungen im Rahmen von Tarifangleichungen. Mittelkürzungen bedingt durch den Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld sollte man nicht für den Anstieg der Neuinfektionsrate als Ursache heranziehen. Die neu eingerichtete zentrale Beratungsstelle in der Max – Brauer Allee vernetzt auf hohem Niveau die interdisziplinäre Präventionsarbeit. Die Arbeit für Lesben in Hamburg wird projektorientiert gefördert.
3. Ein wichtiger Standortfaktor und ein Zeichen für die Weltoffenheit der Hansestadt Hamburg ist der offene Umgang mit den homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt.
Frage: Sind sie bereit, Ihren Respekt gegenüber den Leistungen und der Bedeutung der schwul-lesbischen Community auch im Rahmen der Ihrer Partei zustehenden Ämter und Verantwortlichkeiten deutlich zu machen? Wird Ihre Partei dafür Sorge tragen, dass die Stadtverantwortlichen Schirmherrschaft/frauschaft etwa für CSD-Paraden oder schwul-lesbische Kulturevents übernehmen?
Antwort der CDU: In den Studien zum CDU Konzept der „Talentstadt“ Hamburg wird die Leistung und Bedeutung der schwul-lesbischen Community gewürdigt. Die „wachsende Stadt“ Hamburg ist auch für Schwule und Lesben ein attraktives Lebensumfeld. Inwiefern Stadtverantwortliche Schirmherrschaften übernehmen, liegt nicht in der Verantwortung der Parteien, sondern ist eine Privatentscheidung der Befragten. Die LSU Hamburg trägt aber Sorge dafür, dass auf allen wichtigen schwul/lesbischen Events auch Landespoltiker der CDU anwesend sind.
4. Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Auch Hamburgs steht in der Verantwortung.
Frage: Planen Sie Maßnahmen oder Kampagnen zur Unterstützung und zum Ausbau der Antidiskriminierungskultur? Werden Sie sich im Bundesrat für ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände zur Durchsetzung der Rechte von Betroffenen einsetzen? Befürworten Sie die Einrichtung eines Referates für gleichgeschlechtliche Lebensformen?
Antwort der CDU: Für den Bildungsbereich hat die Hamburger Bürgerschaft eine auch von der CDU-Fraktion unterstützte Initiative zur verstärkten Aufklärungsarbeit an Schulen verabschiedet. Ein Verbandsklagerecht hält die CDU für nicht sinnvoll. Ein Referat „Gleichstellungspolitik“ hat der CDU- Senat 2002 in Hamburg bereits eingerichtet.
5. Die Rundfunk- und Fernsehgebühren sind im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer geregelt. Dort sind Lebenspartnern noch nicht mit Ehegatten gleichgestellt worden.
Frage: Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass für Lebenspartnerschaften im Rahmen der Gebührenregelungen im Rundfunkstaatsvertrag dieselben Regelungen gelten wie für Ehepaare? Welche konkreten Schritte beabsichtigen Sie zu unternehmen?
Antwort der CDU: Hierzu zitieren wir aus einer Mitteilung des Präsidenten der Bürgerschaft vom 11. 12. 2007: Die Bürgerschaft hat den Senat in Zusammenhang mit der Debatte eines Gesetzes zur Anpassung des Hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes ersucht, mit den Partnern des Rundfunkgebührenstaatsvertrags Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, Lebenspartner mit Ehegatten in § 5 Absatz 1 Satz 1 und § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Vertrags in der Fassung vom 1. März 2005 gleichzustellen.
Hierzu hat mir der Staatsrat der Senatskanzlei mit Schreiben vom 04.12.2007 Folgendes mitgeteilt:
Das Ersuchen der Bürgerschaft aufgreifend ist das Anliegen im Rahmen der Diskussion in der Rundfunkkommission der Länder angemeldet und auf deren Sitzung am 17. Oktober auf der Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien beraten worden. Vor dem Hintergrund, dass die Ländergemeinschaft sich eine grundlegende Form des Rundfunkgebührenrechts vorgenommen hat und erste Ergebnisse hierzu bereits im kommenden Sommer vorliegen sollen, wurde vereinbart, die – inzwischen zahlreichen – Anliegen zur Änderung des bestehenden Rundfunkgebührenrechts im Rahmen dieser allgemeinen Debatte zu führen. Ich werde, sobald hier konkrete Ergebnisse erreicht wurden, gerne erneut auf das Anliegen zurückkommen.
Berndt Röder, Präsident
6. Trotz großer Liberalisierungserfolge ist Homosexuellenfeindlichkeit inTeilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Immer wieder erleben Lesben und Schwulen Anfeindungen bis hin zu gewaltätigen Übergriffen.
Frage: Wie wollen Sie Homosexuellenfeindlichkeit und daraus entstehenden Anfeindungen oder Hassverbrechen zielgenau entgegenwirken?
Antwort der CDU: Zum Einen werden wir eine Aufklärungsoffensive in den Schulen starten, um bei Heranwachsenden für Verständnis und Toleranz zu werben, Normalität darzustellen und zu verdeutlichen, dass auch homosexuelle Lebenswelten zum Leben in unserer freiheitlichen Gesellschaft dazugehören. Zum Anderen werden wir selbstverständlich gewalttätige Übergriffe strafrechtlich verfolgen und öffentlich zur Sprache bringen. Die Gesellschaft muss dafür weiter sensibilisiert werden.
7. Hamburg ist eine Stadt mit Einwanderungskultur. Viele der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund stammen aus Kulturen, die stärker von patriarchalen Rollenerwartungen, der Ablehnung der Selbstbestimmung der Frau sowie der Tabuisierung und Verdammung von Homosexualität geprägt sind.
Frage: Planen Sie Maßnahmen zur Enttabuisierung von Homosexualität in Migrations-Communitys? Werden Sie Unterstützungsangebote für Lesben und Schwule mit Migrations- oder Aussiedlerhintergrund fördern?
Antwort der CDU: Homosexualität im Rahmen religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung von Migranten zu enttabuisieren, überschreitet unseres Erachtens die Möglichkeiten der Politik. Die Unterstützungsangebote werden auch weiterhin gefördert.
Martin Wielgus Referent des Landesgeschäftsführers CDU Hamburg Leinpfad 74 22299 Hamburg Telefon: (040) 46854-820 Telefax: (040) 46854-920 E-Mail: wielgus(at)cduhamburg.de www.cduhamburg.de
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