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Interview zu Artikel 3
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Artikel 3: Lesben und Schwule in die Verfassung!Presseerklärung des LSVD Hamburg, 9.01.2009 Die Mitgliederversammlung von Hamburg Pride e.V. hat entschieden, die Forderung nach Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um den Aspekt der "sexuellen Identität" zum CSD-Leitthema für 2009 zu wählen. Dazu erklärt Helga Braun, Sprecherin des LSVD Hamburg: Wie begrüßen die Entscheidung von Hamburg Pride e.V, CSD Deutschland e.V. und anderen deutschen CSD-Vereinen, die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität" in diesem Jahr zum Leitthema zu machen. Wir freuen uns, dass der CSD, die Parade und die gay-pride-Woche in Hamburg damit eine zentrale Forderung des LSVD aufgreifen und dem für Lesben und Schwule wichtigen Anliegen zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen. Der LSVD startete die Kampagne „Lesben und Schwule in die Verfassung – Erweiterung von Artikel 3 GG" am 10. Mai 2007 anlässlich des 50sten Jahrestages des Unrechtsurteils des Bundesverfassungsgerichtes. "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz" schrieb das Gericht 1957 in seinem Urteil zum § 175 StGB und erklärte die Strafbarkeit homosexueller Handlungen auch unter Erwachsenen für verfassungsgemäß. Das Grundgesetz konnte Homosexuelle also nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen schützen. Über 10.000 Einzelpersonen, viele Prominente sowie zahlreiche schwul-lesbische Vereine und Projekte haben sich inzwischen der LSVD-Kampagne für ein Verbot der Benachteiligung von Lesben und Schwulen im Grundgesetz angeschlossen (darunter Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, Bischöfin Maria Jepsen, Charlotte Knobloch, Präsidentin des Zentralrates der Juden, Sängerin Katja Ebstein, Fernsehmoderatorin Maybrit Illner, Schauspieler Hape Kerkeling u.a.). Allein in Hamburg haben bereits Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern das Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Aber wir brauchen mehr: Von Hamburg sollte eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um das Verbot der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender gestartet werden. Das wäre ein deutliches Zeichen für die Weltoffenheit der Hansestadt. Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus. Rechtsprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss endlich klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden. LSVD - Vorstand Hamburg Mehr Infos unter http://www.artikeldrei.de/ |
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